Neue Regelung zur Pressedistribution der Deutschen Post AG

Seit dem 1. Januar 2019 gilt eine neue Regelung der Deutschen Post AG zur Automationsfähigkeit von Pressepost.

Drei Faktoren sind hierfür insbesondere entscheidend:

  • Maschinenlesbarkeit der Anschrift
  • Maschinenfähigkeit des Objektes
  • Gestaltung der Aufschriftseite.

Den ersten und zweiten Aspekt stellt Vogel Druck durch seine Experten im Auftrags- und Adressmanagement sicher.                       

Die korrekte Gestaltung der Aufschriftseite liegt jedoch in den Händen der Verlage! Hier sind insbesondere die Einhaltung der Vorgaben für Absender-, Freimachungs-, Lese- und Ruhezone von Bedeutung. Das betrifft bei Zeitschriften ohne Umhüllung entweder den Zeitschriften-Titel oder die Rückseite, da hier wahlweise die Adressierung erfolgt.

Weiterführende Details finden sich auf den Seiten 8 und 9 im Leitfaden Pressedistribution Handling (gültig ab 1.01.2019). Für Fragen stehen die Geschäftskundenberater der Deutschen Post AG gerne zur Verfügung.